Barrierefreies Webdesign: Grundlagen und Überblick

Barrierefreies Webdesign bedeutet die Erstellung von Web-Inhalten, so dass alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig von deren technischen und körperlichen Möglichkeiten, diese uneingeschränkt nutzen können. Die wichtigsten Maßstäbe dafür sind WCAG 2.2, die BITV 2.0 und EN 301 549. Für öffentliche Stellen des Bundes gilt die BITV 2.0; für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt seit dem 28. Juni 2025 das BFSG.

Geltungsbereich: Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Was bedeutet barrierefreies Webdesign

Barrierefreies Webdesign bedeutet die Erstellung von Web-Inhalten, so dass alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig von deren technischen und körperlichen Möglichkeiten, diese uneingeschränkt nutzen können. Barrierefreiheit umschließt alle Menschen mit altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen), Menschen mit oder ohne Behinderung, Nutzerinnen und Nutzer mit technischen Einschränkungen (z. B. ältere Browser) und Menschen mit sprachlichen Einschränkungen (z. B. Nicht-Muttersprachler).

Barrierefreies Webdesign folgt den vier Grundsätzen der WCAG:

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, zum Beispiel mit Textalternativen für Bilder oder Untertiteln für Videos.
  • Bedienbar: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus, also per Tastatur oder Hilfstechnologie, nutzbar sein.
  • Verständlich: Inhalte und Bedienung sollen klar und nachvollziehbar bleiben, auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
  • Robust: Inhalte müssen zuverlässig mit verschiedenen Hilfstechnologien wie Screenreadern funktionieren.

Relevante Normen und Gesetze

Die wichtigsten Grundlagen für barrierefreies Webdesign im deutschsprachigen Raum sind WCAG, BITV 2.0, EN 301 549 und BFSG.

  • WCAG 2.2: Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C sind der internationale technische Standard für barrierefreie Webinhalte. Sie definieren Erfolgskriterien auf den Stufen A, AA und AAA. Die aktuelle Fassung ist WCAG 2.2 von 2023. Mehr dazu auf der WCAG-Unterseite dieser Wissensdatenbank.
  • BITV 2.0: Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung gilt für öffentliche Stellen des Bundes und orientiert sich an WCAG 2.1 und EN 301 549. Mehr dazu auf der BITV-2.0-Einführungsseite.
  • EN 301 549 V3.2.1: Der europäische Referenzstandard für Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnik, der WCAG als normativen Bestandteil enthält. Mehr dazu auf der EN-301-549-Unterseite.
  • BFSG: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Mehr dazu auf der BFSG-Unterseite.

Wer muss barrierefrei sein

Für öffentliche Stellen des Bundes ist Barrierefreiheit über die BITV 2.0 verbindlich vorgeschrieben. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt seit dem 28. Juni 2025 das BFSG. Auf Länder- und kommunaler Ebene gelten Landesgleichstellungsgesetze. Allen anderen Anbieterinnen und Anbietern von Webinhalten wird Barrierefreiheit als sinnvolle Maßnahme empfohlen, weil sie Nutzerinnen und Nutzer mit und ohne Einschränkungen einschließt.

Häufige Fragen zum barrierefreien Webdesign

Was ist der Unterschied zwischen WCAG und BITV 2.0?

Die WCAG sind die technischen Richtlinien des W3C, die den internationalen Maßstab für barrierefreie Webinhalte setzen. Die BITV 2.0 ist die deutsche Verordnung für öffentliche Stellen und verweist für die technische Umsetzung auf WCAG und EN 301 549. Kurz gesagt: WCAG definiert die Technik, die BITV 2.0 regelt deren rechtliche Anwendung im deutschen öffentlichen Bereich.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt vom rechtlichen Kontext ab. Für öffentliche Stellen des Bundes ist die BITV 2.0 verbindlich. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025. Für alle anderen gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, aber Barrierefreiheit ist eine sinnvolle Investition in Reichweite und Nutzbarkeit.

Was sind die vier Prinzipien barrierefreien Webdesigns?

Die vier Prinzipien der WCAG sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Sie bilden das Fundament aller Barrierefreiheitsanforderungen und lassen sich direkt auf die BITV-Anforderungen und EN-301-549-Vorgaben zurückführen.

Offizielle Quellen