BITV 2.0 (2019): Anforderungen im Überblick

Anlage 1 der BITV 2.0 enthält die fachlichen Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik und ist in 12 Bereiche von 1.1 bis 4.1 gegliedert. Die Struktur folgt den vier WCAG-Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust und ordnet die Inhalte so, dass sich technische und inhaltliche Anforderungen nachvollziehbar verknüpfen lassen.

Geltungsbereich: BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Priorität-II-Anforderungen sind für die Bundesverwaltung verpflichtend; für andere Anbieter gelten sie als Best Practice.

Normtext – BITV 2.0, Anlage 1

Die Anlage 1 zur BITV 2.0 enthält die fachlichen Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik in 12 Anforderungen (1.1 bis 4.1). Anforderungen der Priorität I sind grundlegend; Anforderungen der Priorität II gehen darüber hinaus.

Quelle: BITV 2.0, Anlage 1 (gesetze-im-internet.de) · Bezug zu WCAG 2.2 (w3.org) und EN 301 549 V3.2.1 (etsi.org)

Anforderungen im Überblick

Die folgende Liste zeigt alle 12 Anforderungen aus Anlage 1 der BITV 2.0 in der vorgegebenen Reihenfolge, mit Kurzbeschreibung und Prioritätsstufe. Über die Links gelangen Sie jeweils zur Detailseite mit Normtext, Erfolgskriterien und Umsetzungshinweisen.

  1. 1.1 Textalternativen

    Priorität I

    Nicht-Text-Inhalte brauchen eine passende Textalternative, damit ihr Zweck auch ohne Sehen oder Hören verständlich bleibt.

  2. 1.2 Zeitbasierte Medien

    Priorität I Priorität II

    Audio- und Videoinhalte brauchen je nach Fall Untertitel, Audiodeskription, Transkript oder andere Alternativen.

  3. 1.3 Anpassbar

    Priorität I Priorität II

    Inhalte, Struktur und Beziehungen müssen technisch nachvollziehbar und anpassbar bleiben.

  4. 1.4 Unterscheidbar

    Priorität I Priorität II

    Text, Farben, Kontraste, Abstände und bewegte Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie gut unterscheidbar bleiben.

  5. 2.1 Tastaturbedienbar

    Priorität I Priorität II

    Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein und dürfen keine Tastaturfallen erzeugen.

  6. 2.2 Ausreichend Zeit

    Priorität I Priorität II

    Zeitlimits, Auto-Play und bewegte Inhalte müssen kontrollierbar oder anpassbar sein.

  7. 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

    Priorität I Priorität II

    Blitzeffekte und bestimmte Animationen müssen so begrenzt werden, dass sie keine riskanten Reize erzeugen.

  8. 2.4 Navigierbar

    Priorität I Priorität II

    Navigation, Fokus, Seitentitel und Sprungmöglichkeiten müssen Orientierung und Bewegung durch die Seite unterstützen.

  9. 3.1 Lesbar

    Priorität I Priorität II

    Sprache, Sprachwechsel, Abkürzungen und Lesbarkeit müssen für Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbar bleiben.

  10. 3.2 Vorhersehbar

    Priorität I Priorität II

    Bedienung und Verhalten der Seite sollen konsistent sein und keine unerwarteten Kontextwechsel auslösen.

  11. 3.3 Eingabeunterstützung

    Priorität I Priorität II

    Formulare und Authentifizierung brauchen Fehlerhinweise, Hilfen und Schutz vor vermeidbaren Eingabefehlern.

  12. 4.1 Kompatibel

    Priorität I Priorität II

    Code, Rollen, Zustände und Statusmeldungen müssen mit Hilfstechnologien verlässlich zusammenarbeiten.

Priorität I vs. Priorität II

Priorität I beschreibt die grundlegenden Anforderungen der BITV-Anlage 1. Diese Anforderungen sind der Kern der barrierefreien Umsetzung und werden inhaltlich an die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und, wo vorgesehen, AA angebunden. Priorität II steht für weitergehende Anforderungen, die über den Kern hinausgehen und in der WCAG-Systematik oft mit AAA verbunden sind.

In EN 301 549 sind die für Webinhalte relevanten Anforderungen normativ im Web-Teil verankert; die AAA-Ergänzungen erscheinen bei einzelnen Kriterien nur informativ in Tabelle 9.1. Für öffentliche Stellen sind die in der BITV Anlage 1 genannten Anforderungen maßgeblich, während für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich das BFSG relevant sein kann.

Häufige Fragen zum Überblick der Anforderungen

Müssen alle 12 Anforderungen erfüllt sein?

Ja, die Anforderungen der BITV-Anlage 1 bilden zusammen den verbindlichen Maßstab für den Anwendungsbereich der Verordnung. Je nach Anforderung ist dabei zu unterscheiden, ob sie als Priorität I oder zusätzlich als Priorität II eingeordnet ist. Die konkrete rechtliche Anwendung hängt vom jeweiligen Angebot und vom Anwendungsbereich der BITV ab.

Was ist der Unterschied zwischen Priorität I und Priorität II?

Priorität I umfasst die grundlegenden, verpflichtenden Anforderungen. Priorität II geht darüber hinaus und beschreibt weitergehende Anforderungen, die in der WCAG-Systematik häufig der Stufe AAA zugeordnet werden; in EN 301 549 sind solche Kriterien teilweise nur informativ in Tabelle 9.1 aufgeführt.

Wie hängen die BITV-Anforderungen mit WCAG-Erfolgskriterien zusammen?

Die 12 Anforderungen der BITV-Anlage 1 sind inhaltlich an die WCAG-Erfolgskriterien angelehnt und auf die vier WCAG-Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust verteilt. EN 301 549 bildet diese Bezüge für Webinhalte und weitere IKT technisch ab. Dadurch lassen sich BITV-Anforderungen, WCAG-Kriterien und EN-Normen in der Praxis direkt aufeinander beziehen.

Offizielle Quellen