Anforderung 4.1
Die Kompatibilität mit Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, ist sicherzustellen.
Bedingungen
4.1.1 Syntaxanalyse
Inhalte, die mit Markup-Sprachen erstellt werden, bestehen aus Elementen, für die folgende Eigenschaften gelten:
- Sie verfügen über vollständige Start- und End-Tags,
- sie werden entsprechend ihren Spezifikationen verschachtelt,
- sie enthalten keine doppelten Attribute und
- alle ihre IDs sind eindeutig,
es sei denn, ihre Spezifikationen erlauben diese Besonderheit.
4.1.2 Name, Rolle, Wert
Für alle Komponenten der Benutzerschnittstelle sind Name und Rolle durch Programme erkennbar. Zustände, Eigenschaften und Werte, die von Nutzerinnen und Nutzern eingestellt werden können, können auch durch ein Programm gesetzt werden. Bei Änderungen dieser Zustände, Eigenschaften und Werte erhalten Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, eine Mitteilung.
4.1.3 Statusmeldungen
Statusmeldungen der Inhalte sind über Rollen oder Eigenschaften programmatisch ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten.