BITV 2.0 – Priorität I BITV 2.0 – Priorität II WCAG 2.2: 3.1 EN 301 549: 9.3.1

Anforderung 3.1: Lesbar

Anforderung 3.1 der BITV 2.0 betrifft die Seitensprache, das lang-Attribut, Screenreader, mehrsprachige Webseiten und die Lesbarkeit von Texten. Wenn Sprache, Sprachwechsel, ungewöhnliche Wörter oder Abkürzungen nicht sauber ausgezeichnet sind, kann das Inhalte unnötig schwer verständlich machen. WCAG 3.1 und EN 301 549 geben deshalb Regeln vor, damit Inhalte sprachlich eindeutig bleiben und Hilfstechnologien sie korrekt aussprechen können. Das ist für öffentliche Stellen ebenso relevant wie für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im BFSG.

Geltungsbereich: BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. 3.1.1 und 3.1.2 sind verpflichtend; 3.1.3 bis 3.1.6 sind Priorität II und in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.

Normtext – BITV 2.0 Anlage 1, Anforderung 3.1

Quelle: BITV 2.0, Anlage 1 (gesetze-im-internet.de) · Einzelkriterien nach WCAG 2.2 Richtlinie 3.1 (w3.org)

Was wird bei Anforderung 3.1 gefordert?

  • 3.1.1 Sprache der Seite: Die Hauptsprache der Seite muss technisch gekennzeichnet sein.
  • 3.1.2 Sprache von Teilen: Sprachwechsel innerhalb der Seite müssen markiert sein.
  • 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter (Priorität II): Fachbegriffe oder seltene Wörter sollen erklärt oder verlinkt werden; in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.
  • 3.1.4 Abkürzungen (Priorität II): Abkürzungen sollen ausgeschrieben oder erklärt werden; in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.
  • 3.1.5 Leseniveau (Priorität II): Inhalte sollen in einem möglichst einfachen, passenden Leseniveau formuliert sein; in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.
  • 3.1.6 Aussprache (Priorität II): Aussprachehilfen sollen bei Bedarf die korrekte Wiedergabe unterstützen; in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.

3.1.1 Sprache der Seite

BITV 2.0 – Priorität I WCAG A EN 301 549: 9.3.1.1

Die Hauptsprache einer Seite muss technisch angegeben sein, damit Screenreader die Inhalte korrekt vorlesen können. Ohne diese Kennzeichnung kann es passieren, dass ein deutscher Text mit falscher Aussprache ausgegeben wird. Das ist vor allem bei mehrsprachigen Webseiten, Fachartikeln und Fachbegriffen relevant. Auch Browser und Übersetzungsfunktionen profitieren davon.

Umsetzung: Setze im HTML-Tag das passende lang-Attribut, zum Beispiel lang="de" für deutschsprachige Inhalte. Eine deutsche Wissensseite sollte die Seitensprache immer eindeutig ausweisen. Wenn die Hauptsprache wechselt, muss auch das Dokument entsprechend angepasst werden.

3.1.2 Sprache von Teilen

BITV 2.0 – Priorität I WCAG A EN 301 549: 9.3.1.2

Wenn innerhalb einer Seite einzelne Wörter, Zitate oder Abschnitte in einer anderen Sprache vorkommen, müssen diese Sprachwechsel gekennzeichnet sein. Sonst spricht ein Screenreader etwa ein englisches Zitat mit deutscher Aussprache aus oder umgekehrt. Das kann Inhalte schwer verständlich machen, gerade bei Fachbegriffen, Zitaten oder internationalen Normbezügen. Sprachmarkierungen helfen auch bei korrekt arbeitenden Übersetzungsfunktionen.

Umsetzung: Markiere fremdsprachige Passagen mit dem passenden Sprachcode, zum Beispiel lang="en" für ein englisches Zitat. Ein kurzer englischer Begriff in einem deutschen Text muss nicht jedes Mal markiert werden, aber längere Zitate oder ganze Absätze sollten es sein. So bleibt die Aussprache für Screenreader stimmig.

3.1.3 Ungewöhnliche Wörter

BITV 2.0 – Priorität II WCAG AAA EN 301 549: Tabelle 9.1 (informativ)

Diese Priorität-II-Anforderung ist in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet. Ungewöhnliche Wörter, seltene Fachbegriffe oder Neuschöpfungen können Menschen ohne Vorwissen vor Hürden stellen. Das gilt besonders für Fachartikel, Normtexte oder stark spezialisierte Inhalte. Hilfreich sind kurze Erklärungen, Beispiele oder Verweise auf ein Glossar.

Umsetzung: Erkläre Fachbegriffe beim ersten Auftreten oder verlinke auf ein Glossar. Ein Begriff wie „Reflow“ oder „Audiodeskription“ sollte nicht ungeklärt im Text stehen, wenn die Zielgruppe ihn vielleicht noch nicht kennt. Praxisbeispiele helfen, das Wort direkt im Kontext zu verstehen.

3.1.4 Abkürzungen

BITV 2.0 – Priorität II WCAG AAA EN 301 549: Tabelle 9.1 (informativ)

Auch diese Priorität-II-Anforderung ist in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet. Abkürzungen sind für viele Leserinnen und Leser nur dann verständlich, wenn sie ausgeschrieben oder erklärt werden. Das ist besonders bei Normen, Behördenbegriffen oder technischen Kürzeln wichtig. Ein Abkürzungsverzeichnis kann dabei sehr hilfreich sein.

Umsetzung: Schreibe eine Abkürzung beim ersten Auftreten aus, zum Beispiel „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)“. Bei häufig genutzten Kürzeln wie WCAG, EN oder BFSG hilft eine kurze Erklärung im Einleitungstext oder eine Glossarseite. So bleibt der Text auch für neue Leser verständlich.

3.1.5 Leseniveau

BITV 2.0 – Priorität II WCAG AAA EN 301 549: Tabelle 9.1 (informativ)

Diese Priorität-II-Anforderung ist in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet. Sie verlangt keine bestimmte „Leichte Sprache“, sondern ein angemessenes Leseniveau für den jeweiligen Inhalt und die Zielgruppe. Für Fachseiten darf das Niveau fachlich sein, aber es sollte so klar wie möglich formuliert werden. Schachtelsätze und unnötig komplizierte Formulierungen erschweren das Verständnis.

Umsetzung: Schreibe so einfach wie fachlich möglich und erkläre komplexe Begriffe mit Praxisbeispielen. Eine Wissensseite für Web-Barrierefreiheit darf technische Begriffe nutzen, sollte sie aber nicht voraussetzen. Leichte Sprache ist ein eigenes Format und nicht automatisch mit dieser Anforderung gleichzusetzen.

3.1.6 Aussprache

BITV 2.0 – Priorität II WCAG AAA EN 301 549: Tabelle 9.1 (informativ)

Auch diese Priorität-II-Anforderung ist in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet. Wenn ein Wort ohne Kontext falsch ausgesprochen werden kann, helfen Aussprachehilfen oder eine andere sprachliche Markierung. Das ist besonders wichtig bei Eigennamen, Fachwörtern oder Abkürzungen, die als Wort gelesen werden. So wird die Wiedergabe durch Screenreader verständlicher.

Umsetzung: Nutze bei Bedarf Aussprachehilfen, etwa in einem abweichenden Sprachkontext oder mit erklärender Schreibweise. Ein Akronym wie „EN“ oder ein Normkürzel kann je nach Kontext missverständlich sein, wenn es nicht sauber eingebettet ist. Für komplexe Begriffe ist manchmal eine kurze Erklärung die bessere Lösung als eine rein technische Aussprachemarkierung.

Häufige Fragen zu Anforderung 3.1

Was passiert wenn das lang-Attribut fehlt?

Dann kann ein Screenreader die Seite mit falscher Aussprache vorlesen oder den Sprachwechsel nicht erkennen. Das betrifft besonders deutschsprachige Seiten mit englischen Zitaten oder fremdsprachigen Begriffen. Auch Übersetzungsfunktionen können dadurch unzuverlässiger werden.

Muss jedes fremdsprachige Wort markiert werden?

Nicht zwingend jedes einzelne Wort, aber relevante Sprachwechsel sollten gekennzeichnet sein. Bei kurzen eingestreuten Begriffen ist das oft weniger kritisch als bei längeren Zitaten, Überschriften oder Absätzen. Entscheidend ist, dass die Aussprache und Verständlichkeit erhalten bleiben.

Was ist Leichte Sprache im Kontext von 3.1.5?

Leichte Sprache ist ein eigenes, besonders stark vereinfachtes Sprachformat. Anforderung 3.1.5 verlangt nicht automatisch Leichte Sprache, sondern ein zum Inhalt passendes Leseniveau. Fachseiten dürfen also fachlich bleiben, sollten aber klar und nachvollziehbar formuliert sein.

Einordnung in weitere Normen

Anforderung 3.1 basiert auf WCAG 2.2 Richtlinie 3.1. Im europäischen Standard EN 301 549 sind die normativen Anforderungen unter Abschnitt 9.3.1 verankert.

Offizielle Quellen