Anforderung 2.2: Ausreichend Zeit
Anforderung 2.2 der BITV 2.0 betrifft Zeitlimit, Session-Timeout, Auto-Play und bewegte Inhalte, damit Nutzer genug Zeit zum Lesen, Eingeben und Reagieren haben. Wenn Sitzungen zu schnell ablaufen oder Inhalte automatisch weiterlaufen, kann das Menschen ausschließen, die langsamer lesen oder mit Hilfstechnologien arbeiten. WCAG 2.2 und EN 301 549 regeln deshalb, wann Zeitlimits angepasst, Unterbrechungen kontrolliert und Zeitüberschreitungen vermieden werden müssen. Das ist für öffentliche Stellen ebenso relevant wie für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im BFSG.
Normtext – BITV 2.0 Anlage 1, Anforderung 2.2
Quelle: BITV 2.0, Anlage 1 (gesetze-im-internet.de) · Einzelkriterien nach WCAG 2.2 Richtlinie 2.2 (w3.org)
Was wird bei Anforderung 2.2 gefordert?
- 2.2.1 Zeitlimit anpassbar: Nutzer sollen Zeitlimits verlängern, anpassen oder abschalten können.
- 2.2.2 Pausieren, Beenden, Ausblenden: Bewegte, blinkende oder automatisch laufende Inhalte müssen steuerbar sein.
- 2.2.3 Keine Zeitbegrenzung (Priorität II): Inhalte sollen ohne unnötige Zeitgrenzen nutzbar sein; in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.
- 2.2.4 Unterbrechungen (Priorität II): Nutzer sollen Unterbrechungen vermeiden oder kontrollieren können; in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.
- 2.2.5 Erneute Authentifizierung (Priorität II): Vor Ablauf der Sitzung sollen Daten erhalten bleiben; in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.
- 2.2.6 Zeitüberschreitungen (Priorität II): Warnungen über Zeitlimits sollen klar und frühzeitig sein; in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet.
2.2.1 Zeitlimit anpassbar
Wenn eine Seite ein Zeitlimit hat, muss es meist verlängerbar, anpassbar oder abschaltbar sein. Das ist wichtig bei Formularen, Online-Banking oder Prüfschritten, bei denen Nutzer etwas in Ruhe lesen und eingeben müssen. Ein zu kurzes Zeitlimit kann Menschen ausschließen, die mit Screenreader, Vergrößerung oder Tastatur langsamer sind. Die Regel betrifft auch Situationen, in denen ein Schritt sonst nach kurzer Zeit automatisch verschwindet.
Umsetzung: Zeige vor Ablauf des Zeitlimits eine verständliche Warnung und biete eine Verlängerung an. Ein Online-Banking-Timeout sollte also nicht ohne Hinweis enden, wenn noch Formulareingaben offen sind. Wenn ein Formular nach einigen Minuten zurückgesetzt wird, sollte der Nutzer die Zeit anpassen können oder die Eingaben zwischenspeichern.
2.2.2 Pausieren, Beenden, Ausblenden
Bewegte Inhalte wie Auto-Play-Videos, Karussells, Ticker oder blinkende Banner brauchen eine Steuerung. Ohne Pause oder Stopp kann ein solches Element von der eigentlichen Seite ablenken und die Nutzung erschweren. Das betrifft besonders Inhalte, die mehr als fünf Sekunden laufen oder sich ständig verändern. Menschen mit Konzentrationsschwierigkeiten oder Screenreader-Nutzung profitieren besonders von kontrollierbaren Bewegungen.
Umsetzung: Gib Karussells, News-Ticker und Autoplay-Videos eine sichtbare Pause- oder Stopp-Funktion. Ein automatisch startendes Video sollte nicht einfach loslaufen, ohne dass Nutzer es anhalten können. Wenn Inhalte blinken oder rotieren, muss auch eine Möglichkeit bestehen, sie auszublenden.
2.2.3 Keine Zeitbegrenzung
Diese Anforderung ist WCAG AAA und in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet. Sie empfiehlt, Inhalte möglichst ohne Zeitlimit anzubieten, damit Nutzer in ihrem eigenen Tempo arbeiten können. Das ist besonders hilfreich bei komplexen Formularen, Lerninhalten oder Aufgaben mit viel Leseaufwand. Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen profitieren davon besonders.
Umsetzung: Vermeide unnötige Ablaufzeiten bei Aufgaben, die nicht zwingend zeitkritisch sind. Ein Online-Formular kann oft länger offen bleiben oder automatisch zwischenspeichern, statt nach kurzer Zeit alles zu löschen. Wenn Zeitgrenzen unvermeidbar sind, sollte die Seite das klar und früh sichtbar machen.
2.2.4 Unterbrechungen
Auch diese Priorität-II-Anforderung ist in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet. Sie betrifft Unterbrechungen durch Aktualisierungen, Pop-ups oder automatische Hinweise, die den Arbeitsfluss stören können. Gerade bei Formularen, längeren Texten oder Supportstrecken ist es wichtig, solche Störungen zu kontrollieren. Andernfalls kann die Orientierung verloren gehen.
Umsetzung: Lass Nutzer Pop-ups, Warnungen oder Live-Updates möglichst selbst auslösen oder deaktivieren. Ein Ticker im Dashboard sollte nicht ohne Bedarf die Aufmerksamkeit übernehmen. Wenn eine Unterbrechung nötig ist, sollte sie vorher angekündigt und verständlich erklärt werden.
2.2.5 Erneute Authentifizierung
Diese Priorität-II-Anforderung ist in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet. Wenn eine Sitzung abläuft und sich Nutzer erneut anmelden müssen, sollen Daten und Fortschritt nicht verloren gehen. Das ist besonders relevant bei längeren Formularen, Anträgen oder Online-Banking-Prozessen. Ohne solche Sicherung können Menschen durch einen Session-Timeout unnötig Arbeit verlieren.
Umsetzung: Speichere Formulareingaben vor dem Timeout oder halte sie nach der Anmeldung weiter vor. Ein Antrag sollte nach erneuter Authentifizierung an der gleichen Stelle weitergehen, statt von vorne zu beginnen. Wenn Sicherheitsgründe einen Login erneut verlangen, muss der Nutzwert des Prozesses erhalten bleiben.
2.2.6 Zeitüberschreitungen
Auch diese Priorität-II-Anforderung ist in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet. Sie verlangt klare Hinweise, wenn eine Zeitüberschreitung droht oder eingetreten ist. Das ist wichtig, damit Nutzer wissen, was passiert und ob sie noch reagieren können. Besonders bei Formularen, Sessions und sicherheitskritischen Schritten sind transparente Warnungen entscheidend.
Umsetzung: Zeige rechtzeitig eine Warnung vor dem Ablauf an und nenne die verbleibende Zeit verständlich. Ein Countdown im Online-Formular sollte nicht nur visuell, sondern auch inhaltlich klar sein. Wenn ein Prozess abläuft, sollte erklärt werden, wie man ihn fortsetzt oder neu startet.
Häufige Fragen zu Anforderung 2.2
Was gilt als Zeitlimit?
Ein Zeitlimit ist jede begrenzte Dauer, nach der Inhalt verschwindet, eine Sitzung endet oder eine Eingabe automatisch zurückgesetzt wird. Das kann ein Session-Timeout, ein Countdown oder ein Formularablauf sein. Wichtig ist, dass Nutzer die Begrenzung erkennen und gegebenenfalls anpassen können.
Müssen Karussells steuerbar sein?
Ja, wenn sie automatisch laufen oder Inhalte ohne Nutzeraktion wechseln. Dann braucht es eine Möglichkeit zum Pausieren, Beenden oder Ausblenden. So bleibt die Kontrolle bei den Nutzerinnen und Nutzern.
Was passiert bei Session-Timeout?
Wenn eine Sitzung abläuft, kann der Zugang unterbrochen werden und bereits eingegebene Daten können verloren gehen, wenn sie nicht gesichert werden. Deshalb sollten Zeitlimits angepasst oder Daten vor dem Timeout erhalten bleiben. Besonders bei langen Formularen ist das wichtig.
Einordnung in weitere Normen
Anforderung 2.2 basiert auf WCAG 2.2 Richtlinie 2.2. Im europäischen Standard EN 301 549 sind die normativen Anforderungen unter Abschnitt 9.2.2 verankert.