Glossar: Begriffe zur digitalen Barrierefreiheit

Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe zur digitalen Barrierefreiheit kurz und verständlich. Es richtet sich an alle, die mit Webseiten, Dokumenten oder digitalen Produkten arbeiten und die einschlägigen Begriffe aus Normen, Gesetzen und Praxis nachschlagen möchten.

ARIA (Accessible Rich Internet Applications)

ARIA ist eine W3C-Spezifikation, die HTML um zusätzliche Rollen, Zustände und Eigenschaften erweitert. Sie ermöglicht es, interaktive Komponenten wie Schaltflächen, Dialoge oder Akkordeons für Screenreader und andere Hilfstechnologien zugänglich zu machen, wenn semantisches HTML allein nicht ausreicht. Der Grundsatz lautet: Kein ARIA ist besser als falsches ARIA – ARIA sollte nur eingesetzt werden, wenn native HTML-Elemente nicht verfügbar oder ausreichend sind.

Assistive Technologien

Assistive Technologien sind Hard- und Softwareprodukte, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, digitale Inhalte wahrzunehmen, zu bedienen und zu verstehen. Dazu zählen Screenreader, Braillezeilen, Vergrößerungssoftware, Schaltersteuerungen und Eye-Tracking-Systeme. Barrierefreie Webseiten und Dokumente müssen technisch so aufgebaut sein, dass sie mit diesen Hilfsmitteln zuverlässig zusammenarbeiten.

Audiodeskription

Audiodeskription ist eine akustische Beschreibung visueller Inhalte in Videos, die für blinde und sehbehinderte Personen bestimmt ist. Sie beschreibt Handlungen, Szenenbilder, Grafiken und andere visuelle Elemente, die für das Verständnis des Inhalts notwendig sind, aber nicht aus dem Originalton hervorgehen. WCAG 2.2 fordert Audiodeskription für aufgezeichnete Videoinhalte in Erfolgskriterium 1.2.5 (Level AA).

Barrierefreiheit (digital)

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Anwendungen und Dokumente so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – wahrgenommen, bedient, verstanden und genutzt werden können. Der Begriff orientiert sich an den vier WCAG-Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Digitale Barrierefreiheit ist sowohl ein Qualitätsmerkmal als auch eine rechtliche Anforderung für öffentliche Stellen und bestimmte Unternehmen.

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es verpflichtet Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure – Herstellerinnen, Händlerinnen, Importeure und Dienstleistungserbringerinnen – zur Barrierefreiheit in den im Gesetz genannten Bereichen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen.

BGG (Behindertengleichstellungsgesetz)

Das BGG ist das bundesrechtliche Fundament für Barrierefreiheit in Deutschland und enthält den Auftrag an Bundesbehörden, ihre Informationstechnik barrierefrei zu gestalten. Es ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnungen konkrete technische Anforderungen festzulegen – die wichtigste ist die BITV 2.0. Das BGG gilt nicht für private Unternehmen, legt aber gemeinsam mit dem AGG die rechtliche Grundlage für Ansprüche auf barrierefreien Zugang.

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert den Barrierefreiheitsauftrag aus dem BGG für öffentliche Stellen des Bundes in Deutschland. Sie schreibt Konformität mit EN 301 549 (WCAG Level AA) für Webseiten und mobile Anwendungen vor und verpflichtet zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit sowie zur Bereitstellung eines Feedbackmechanismus. Seit der Novellierung 2019 gilt sie vollständig für alle neuen und bestehenden Websites.

EN 301 549

EN 301 549 ist die europäische harmonisierte Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und Dienstleistungen. Sie dient als technischer Referenzstandard für die Umsetzung der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie 2016/2102 und des European Accessibility Act und verweist für Webinhalte auf WCAG 2.1 Level AA. Die aktuelle Version ist V3.2.1 (2021-03).

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Pflichtdokument, das öffentliche Stellen nach BITV 2.0 für jede ihrer Websites und Apps veröffentlichen müssen. Sie gibt Auskunft über den Stand der Konformität, bekannte Barrieren und deren Ursachen sowie über einen Feedbackmechanismus, über den Nutzende Probleme melden können. Auf eine nicht zufriedenstellende Antwort hin können Nutzende ein Durchsetzungsverfahren einleiten.

Fokus / Fokuszustand

Der Fokus bezeichnet das aktuell aktive, tastaturbedienbare Element auf einer Webseite oder in einer Anwendung. Der Fokuszustand muss sichtbar sein, damit Nutzende wissen, welches Element gerade aktiv ist – das betrifft besonders Menschen, die eine Webseite ausschließlich per Tastatur bedienen. WCAG 2.2 stärkt in den neuen Erfolgskriterien 2.4.11 und 2.4.12 die Sichtbarkeit des Fokus.

Konformitätsstufen A, AA, AAA

WCAG 2.2 unterteilt die Erfolgskriterien in drei Stufen: A (Minimum), AA (Standard) und AAA (erweitert). Level AA ist die in europäischen und deutschen Gesetzen geforderte Stufe; sie schließt alle Level-A-Kriterien ein. Level AAA ist die anspruchsvollste Stufe und wird nur für spezialisierte Angebote empfohlen, da nicht alle AAA-Kriterien für jeden Inhaltstyp erfüllbar sind.

Kontrastanforderungen

Die Kontrastanforderungen der WCAG 2.2 legen fest, welches Minimum-Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund eingehalten werden muss, damit Inhalte für Menschen mit Sehschwäche lesbar sind. Für normalen Text fordert Level AA ein Verhältnis von mindestens 4,5:1, für großen Text mindestens 3:1. Grafische Elemente und UI-Komponenten müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 gegenüber angrenzenden Farben aufweisen (SC 1.4.11).

Leichte Sprache

Leichte Sprache ist ein geregeltes Sprachsystem, das Texte für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen verständlich macht. Sie folgt festen Regeln für Wortschatz, Satzbau, Typografie und Visualisierung und unterscheidet sich von einfacher Sprache durch einen höheren Grad an Vereinfachung. BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen, bestimmte Inhalte auch in Leichter Sprache anzubieten.

Matterhorn-Protokoll

Das Matterhorn-Protokoll ist ein Prüfstandard für PDF/UA, entwickelt vom PDF/UA Competence Center der PDF Association. Es übersetzt die Anforderungen der ISO 14289-1 in 31 Prüfpunkte mit 136 Fehlerbedingungen und unterscheidet zwischen maschinell prüfbaren und manuell zu bewertenden Punkten. Es wird als Referenz für PDF/UA-Prüfungen und Prüfberichte eingesetzt.

PAC (PDF Accessibility Checker)

PAC ist ein kostenloses Prüfwerkzeug, das die maschinell verifizierbaren Anforderungen von PDF/UA und WCAG an Dokumente testet. Es wurde von Access for All entwickelt und prüft auf Basis des Matterhorn-Protokolls; axesCheck ist die webbasierte Variante von axes4. PAC ersetzt nicht die manuelle Prüfung der inhaltlichen und logischen Aspekte eines Dokuments.

PDF/UA

PDF/UA (ISO 14289) ist der ISO-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente. Er legt fest, wie PDF-Dateien mit Tagged PDF strukturiert sein müssen, damit Screenreader, Braillezeilen und andere Hilfstechnologien die Inhalte zuverlässig auslesen und wiedergeben können. PDF/UA-2 (ISO 14289-2) ist die 2024 veröffentlichte Erweiterung für PDF 2.0.

Screenreader

Ein Screenreader ist eine Software, die Bildschirminhalte vorliest und für Nutzende mit Blindheit oder schwerer Sehbehinderung navigierbar macht. Er wertet die semantische Struktur von Webseiten, Dokumenten und Anwendungen aus und gibt Informationen über Rollen, Namen und Zustände von Elementen per Sprache oder an eine Braillezeile aus. Bekannte Screenreader sind NVDA (kostenlos, Windows), JAWS (Windows), VoiceOver (Apple) und TalkBack (Android).

Ein Skip-Link ist ein meist am Seitenanfang versteckter Sprunglink, der Tastaturnutzenden und Screenreadernutzenden ermöglicht, direkt zum Hauptinhalt zu springen und wiederholte Navigationselemente zu überspringen. Skip-Links werden häufig erst beim Tastaturfokus sichtbar. WCAG 2.2 Erfolgskriterium 2.4.1 verlangt einen Mechanismus zum Überspringen von Blöcken, die auf mehreren Seiten wiederholt werden.

Tagged PDF

Tagged PDF ist ein PDF-Dokument, das mit einer strukturellen Auszeichnung – Tags – versehen ist, die die logische Struktur, Lesereihenfolge und semantische Bedeutung der Inhalte beschreibt. Ohne Tags können Screenreader und andere Hilfstechnologien den Inhalt nicht korrekt interpretieren. Tagged PDF ist die technische Grundvoraussetzung für PDF/UA-Konformität.

Tastaturbedienbarkeit

Tastaturbedienbarkeit bedeutet, dass alle Funktionen und Inhalte einer Webseite oder Anwendung ausschließlich über die Tastatur erreichbar und bedienbar sind. Sie ist für Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus nutzen können, sowie für Screenreadernutzende eine zentrale Voraussetzung. WCAG 2.2 Richtlinie 2.1 widmet sich vollständig der Tastaturbedienbarkeit.

Untertitel

Untertitel sind textliche Entsprechungen von gesprochenem Inhalt und anderen relevanten Audioinformationen in Videos. Sie machen audiovisuelle Inhalte für gehörlose und schwerhörige Nutzende zugänglich und sind in synchronisierter Form bereitzustellen. WCAG 2.2 fordert Untertitel für alle aufgezeichneten und für alle Live-Übertragungen mit Audioinhalten in den Erfolgskriterien 1.2.2 und 1.2.4.

WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

Die WCAG sind die international anerkannten Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte. WCAG 2.2 ist die aktuelle Version (Dezember 2024 bestätigt) und enthält 87 Erfolgskriterien in drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA), gegliedert nach den vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Wer WCAG 2.2 Level AA erfüllt, erfüllt automatisch auch WCAG 2.1 Level AA.

Offizielle Quellen