EN 301 549: Allgemeine Anforderungen (Kapitel 5)

Kapitel 5 der EN 301 549 (V3.2.1) enthält die allgemeinen Anforderungen, die produktübergreifend für alle IKT-Produkte und -Dienstleistungen gelten. Es legt fest, welche grundlegenden Barrierefreiheitsanforderungen bei geschlossener Funktionalität, beim Einsatz biometrischer Verfahren und bei der Nutzung ohne Sprache zu erfüllen sind. Diese allgemeinen Anforderungen bilden die Grundlage für die spezifischen Vorgaben in den folgenden Kapiteln zu Webinhalten, Dokumenten, Software und Hardware.

Hinweis: Kapitel 5 von EN 301 549 V3.2.1 enthält allgemeine Anforderungen, die für alle IKT-Produkte und Dienstleistungen gelten – unabhängig davon, ob es sich um Webinhalte, Software, Hardware oder Dokumente handelt.

Was regelt Kapitel 5

Kapitel 5 „Generic requirements" definiert allgemeine Anforderungen, die für sämtliche IKT-Produkte und -Dienstleistungen gelten:

  • Geschlossene Funktionalität: Anforderungen an Systeme, bei denen Nutzende keine zusätzliche Hilfstechnologie installieren oder nutzen können. Die Norm beschreibt, wie grundlegende Funktionen in solchen Umgebungen dennoch barrierefrei bereitgestellt werden müssen.
  • Nicht-visueller Zugriff: Vorgaben dazu, wie Informationen und Funktionen über Audio oder andere nicht-visuelle Kanäle zugänglich gemacht werden können, wenn eine visuelle Ausgabe nicht nutzbar ist.
  • Alternativen zur Sprachausgabe und -eingabe: Anforderungen an Produkte, die Sprache als primäre Ein- oder Ausgabemodalität nutzen, damit diese auch ohne Sprechen oder Hören bedienbar bleiben.
  • Biometrische Identifizierung und Authentifizierung: Grundanforderungen an biometrische Verfahren, damit sich Nutzerinnen und Nutzer auch dann identifizieren oder authentifizieren können, wenn sie das geforderte biometrische Merkmal nicht verwenden können.
  • Kompatibilität mit Assistenzfunktionen: Vorgaben, wie integrierte Assistenzfunktionen des Produkts mit externen Hilfstechnologien zusammenspielen sollen, damit keine Barrieren entstehen.

Für wen ist Kapitel 5 relevant

Kapitel 5 ist für alle Akteurinnen und Akteure relevant, die IKT-Produkte oder -Dienstleistungen konzipieren, entwickeln, herstellen oder beschaffen. Dazu gehören Hersteller von Hardware, Anbieter von Software und Online-Diensten sowie öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die IKT-Lösungen ausschreiben oder einkaufen. Die dort beschriebenen allgemeinen Anforderungen sind die Basis, auf der die spezifischeren Kapitel zu Web, Dokumenten, Software und weiteren IKT-Bereichen aufbauen.

Abgrenzung zu Kapitel 9

Während Kapitel 5 allgemeine, technologieübergreifende Anforderungen an alle IKT-Produkte und -Dienstleistungen formuliert, richtet sich Kapitel 9 speziell an Webinhalte. Kapitel 9 konkretisiert die WCAG-basierten Anforderungen für Webseiten und Webanwendungen, baut jedoch auf den generischen Anforderungen aus Kapitel 5 auf. In der Umsetzungspraxis sollten daher zunächst die allgemeinen Anforderungen aus Kapitel 5 geprüft und anschließend die spezifischen Webanforderungen aus Kapitel 9 angewendet werden.

Häufige Fragen zu Kapitel 5

Was ist der Unterschied zwischen Kapitel 5 und Kapitel 9 in EN 301 549?

Kapitel 5 beschreibt allgemeine, produktübergreifende Anforderungen, die für alle IKT-Produkte und -Dienstleistungen gelten, etwa bei geschlossener Funktionalität oder biometrischer Authentifizierung. Kapitel 9 hingegen richtet sich ausschließlich an Webinhalte und konkretisiert die WCAG-basierten Anforderungen für Webseiten und Webanwendungen.

Für welche Produkte gilt Kapitel 5?

Kapitel 5 gilt für sämtliche IKT-Produkte und -Dienstleistungen im Geltungsbereich der EN 301 549. Es ist unabhängig davon anzuwenden, ob es sich um Webangebote, eigenständige Software, eingebettete Systeme, Hardware mit Bedienelementen oder kombinierte Lösungen handelt.

Offizielle Quellen