Anforderung 1.1: Textalternativen
Anforderung 1.1 der BITV 2.0 betrifft alle Nicht-Text-Inhalte auf einer Webseite – also alles, was nicht als normaler Text vorliegt, etwa Bilder, Icons, SVGs oder CAPTCHAs. Für barrierefreie Bilder braucht es eine Textalternative, damit Screenreader den Inhalt oder seine Funktion erfassen können. In WCAG 1.1.1 und EN 301 549 geht es darum, dass informative, funktionale oder sicherheitsrelevante Inhalte auch ohne Sehen verständlich bleiben. Das ist für öffentliche Stellen nach BITV 2.0 ebenso wichtig wie für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im BFSG-Kontext.
Normtext – BITV 2.0 Anlage 1, Anforderung 1.1.1
Für jeden Nicht-Text-Inhalt, der dem Benutzer präsentiert wird, ist eine Textalternative bereitzustellen, die denselben Zweck erfüllt.
Quelle: BITV 2.0, Anlage 1 (gesetze-im-internet.de) · Einzelkriterien nach WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.1.1 (w3.org)
Welche Inhalte brauchen eine Textalternative?
Nicht-Text-Inhalt bedeutet: Alles, was nicht als echter Text vorliegt – also Bilder, Grafiken, Icons, SVGs oder Eingabebilder. Je nach Art und Funktion des Inhalts gelten unterschiedliche Anforderungen:
- Informative Bilder brauchen einen Alt-Text, der die Aussage des Bildes knapp und passend wiedergibt.
- Funktionale Bilder brauchen einen Alternativtext, der die Funktion beschreibt – zum Beispiel „Suche öffnen" oder „Zum Warenkorb".
- Dekorative Bilder brauchen kein Textäquivalent; sie werden für Hilfstechnologien ignoriert.
- CAPTCHAs brauchen eine Textalternative und eine gleichwertige Alternative für verschiedene Sinneswahrnehmungen.
- Zeitgesteuerte Medien fallen zusätzlich unter Anforderung 1.2; die Textalternative allein reicht dort meist nicht aus.
- Tests und Übungen brauchen mindestens eine beschreibende Kennzeichnung, wenn sie in Textform die Aufgabe verfälschen würden.
Informative Bilder
Ein Foto, eine Grafik oder ein Diagramm kann wichtige Information enthalten, die nicht im umgebenden Text steht. Dann braucht das Bild einen passenden Alternativtext, damit die Aussage auch mit Screenreader oder reiner Textnutzung ankommt. Das ist besonders wichtig bei Infografiken, Schaubildern oder einem Produktfoto mit einer relevanten Beschriftung im Bild. Ein guter Alt-Text ist kurz, inhaltlich treffend und ersetzt die Bildinformation sinnvoll.
Umsetzung: Bei einem Diagramm nicht einfach „Diagramm" schreiben, sondern die Kernaussage nennen – zum Beispiel „Umsatz steigt von Januar bis März deutlich an". Bei einem Foto reicht oft eine knappe Beschreibung wie „Mitarbeitende im Meetingraum vor einem Whiteboard". Steht die ausführliche Erklärung schon im Text, darf der Alt-Text entsprechend kurz bleiben.
Funktionale Bilder
Ein Bild kann selbst eine Funktion auslösen – etwa als Link, Button oder Icon in einer Schaltfläche. Dann muss die Textalternative beschreiben, was die Funktion tut, nicht wie das Bild aussieht. Das hilft Menschen, die mit Screenreader oder per Spracheingabe navigieren und die Funktion nur über den zugänglichen Namen verstehen. Besonders wichtig ist das bei Such-Icons, Menüs, Pfeilen oder Symbolbuttons ohne sichtbaren Text.
Umsetzung: Ein Lupen-Icon in der Kopfzeile braucht den Namen „Suche öffnen" oder „Suche". Ein Pfeil-Button kann „Nächste Folie" heißen, wenn er tatsächlich dahin führt. Entscheidend ist, dass die Beschriftung die gleiche Aufgabe erfüllt, die sehende Nutzer am Symbol erkennen.
Dekorative Bilder
Dekorative Bilder tragen keine eigene Information bei und sind nur für Gestaltung, Abstand oder optische Auflockerung da. Solche Bilder sollten von Hilfstechnologien ignoriert werden, damit Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer nicht mit unnötigen Ansagen belastet werden. Das gilt etwa für rein ornamentale Linien, Hintergrundgrafiken oder Bildmotive ohne Informationswert.
Umsetzung: Bei reinen Dekobildern alt="" setzen und keine zusätzlichen Rollen oder Beschriftungen vergeben. Das Bild soll dann nicht als Inhalt, sondern als Gestaltungselement behandelt werden. Wichtig: Ein fehlendes alt-Attribut ist kein leeres – es ist ein Fehler.
CAPTCHAs
CAPTCHAs sollen prüfen, ob eine reale Person eine Seite nutzt, und können Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen vor Hürden stellen. Deshalb verlangt die Anforderung eine Textalternative, die Zweck und Inhalt beschreibt, plus eine weitere Lösung für andere Sinneswahrnehmungen. Die Textalternative darf dabei nicht den Schutzmechanismus verraten, sondern muss den Zweck verständlich machen.
Umsetzung: Wenn ein CAPTCHA als Bild vorliegt, braucht es eine alternative Form – zum Beispiel eine Audio- oder Logik-Variante. Eine verständliche Beschreibung wie „Sicherheitsprüfung zur Vermeidung automatischer Zugriffe" ergänzen. Wenn möglich, auf zugänglichere Mechanismen wie E-Mail-Bestätigung setzen.
Zeitgesteuerte Medien
Bei zeitgesteuerten Medien wie aufgezeichneten Videos oder Audioinhalten reicht die reine Textalternative oft nicht aus, weil dort zusätzlich Untertitel, Audiodeskription oder eine Medienalternative relevant werden. Anforderung 1.1.1 greift hier als Mindestanforderung für den Nicht-Text-Inhalt selbst, während Anforderung 1.2 die mediale Zugänglichkeit weiter ausarbeitet.
Umsetzung: Ein Video ohne Ton braucht mindestens eine beschreibende Kennzeichnung; für die eigentliche Zugänglichkeit sind die Kriterien aus 1.2 maßgeblich. Bild- und Medienalternativen sollten immer zusammen gedacht werden.
Tests und Übungen
Wenn Nicht-Text-Inhalte Teil eines Tests oder einer Übung sind und der Inhalt in Textform die Aufgabe verändern würde, braucht es mindestens eine beschreibende Kennzeichnung. Das betrifft etwa visuelle Zuordnungsaufgaben, Wahrnehmungstests oder Übungen, bei denen die Bildform selbst Teil der Aufgabe ist. Es muss klar werden, was das Element ist und wofür es dient.
Umsetzung: Eine Übungsaufgabe mit Bildreihenfolge oder visueller Mustererkennung sollte eine kurze Beschreibung des Aufgabentyps enthalten – etwa „Bildbasierte Aufgabe" oder „Visueller Test". Wichtig ist, dass Nutzerinnen und Nutzer verstehen, warum das Element nicht vollständig in Text umgewandelt wird.
Häufige Fragen zu Textalternativen
Was muss ein guter Alt-Text enthalten?
Ein guter Alt-Text beschreibt die Funktion oder die wesentliche Aussage des Bildes knapp und passend zum Kontext. Er soll die gleiche Information vermitteln, die sehende Nutzerinnen und Nutzer durch das Bild bekommen, ohne alles wortwörtlich zu wiederholen. Bei einem Diagramm ist die Kernaussage wichtiger als die optische Form.
Wann ist ein leeres alt-Attribut richtig?
Ein leeres alt="" ist richtig bei rein dekorativen Bildern ohne Informationswert. Dann sollen Screenreader das Bild ignorieren, damit die Nutzung nicht mit unnötigen Ansagen belastet wird. Das gilt etwa für ornamentale Trennlinien oder dekorative Hintergrundgrafiken. Ein fehlendes alt-Attribut ist dagegen ein Fehler – auch bei Dekoration.
Müssen auch Icons und SVGs einen Alternativtext haben?
Ja, wenn sie Information oder Funktion tragen. Ein Icon als Button braucht einen verständlichen Namen wie „Suche" oder „Menü öffnen", während ein dekoratives SVG leer bleiben kann. Entscheidend ist nicht das Dateiformat, sondern ob das Element Inhalt oder Funktion vermittelt.
Einordnung in weitere Normen
Anforderung 1.1 basiert auf WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.1.1 (Stufe A, seit WCAG 2.0 unverändert). Im europäischen Standard EN 301 549 ist die Anforderung unter Abschnitt 9.1.1.1 normativ verankert.