WCAG 2.0 (2008): Überblick und historische Einordnung

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 aus dem Jahr 2008 sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen wesentlich verbessern. Sie sind die Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern und wurden von der ISO und der IEC wortwörtlich als ISO/IEC 40500 übernommen. Im Oktober 2023 wurde WCAG 2.2 als aktuelle Fassung veröffentlicht; diese Seite dient der historischen Einordnung.

Hinweis: WCAG 2.0 wurde durch WCAG 2.1 (2018) und WCAG 2.2 (2023) weiterentwickelt. Diese Seite dient der historischen Einordnung. Für aktuelle Prüfungen gilt WCAG 2.2.

Was ist WCAG 2.0

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 wurden vom W3C im Dezember 2008 veröffentlicht. Sie sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen wesentlich verbessern und sind Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern, darunter auch der Schweiz. Die WCAG 2.0 ist technikneutral formuliert und von der ISO und der IEC wortwörtlich übernommen als ISO/IEC 40500. Inhalt der WCAG 2.0 sind 12 Richtlinien, die unter vier Prinzipien geordnet sind. Jede Richtlinie hat Erfolgskriterien mit den Konformitätsstufen A, AA und AAA.

Die vier Prinzipien und 12 Richtlinien

Die vier Prinzipien bilden das Fundament der WCAG 2.0:

  • Wahrnehmbar: Inhalte und Bedienelemente müssen so dargestellt sein, dass Nutzerinnen und Nutzer sie wahrnehmen können. Dazu gehören Textalternativen, zeitbasierte Medien und anpassbare Darstellung.
  • Bedienbar: Alle Funktionen müssen ohne Maus, also per Tastatur oder Hilfstechnologie, nutzbar sein. Das betrifft Tastaturzugänglichkeit, ausreichend Zeit und Navigation.
  • Verständlich: Inhalte und Bedienung müssen klar und nachvollziehbar sein. Dazu gehören Lesbarkeit, vorhersehbares Verhalten und Eingabeunterstützung.
  • Robust: Inhalte müssen zuverlässig mit verschiedenen Hilfstechnologien wie Screenreadern funktionieren. Das umfasst vor allem die technische Kompatibilität.

Konformitätsstufen A, AA und AAA

Die Erfolgskriterien der WCAG 2.0 sind in drei Konformitätsstufen eingeteilt. Stufe A ist die Mindestanforderung und umfasst die grundlegendsten Zugänglichkeitsanforderungen. Stufe AA geht weiter und ist in der Praxis der am häufigsten geforderte Standard, auch für gesetzliche Anforderungen wie die BITV 2.0. Stufe AAA stellt die höchste Anforderung und ist in vielen Kontexten nicht vollständig erreichbar; sie gilt deshalb eher als Empfehlung denn als allgemeiner Maßstab.

Von WCAG 2.0 zu WCAG 2.2

Auf WCAG 2.0 folgte 2018 WCAG 2.1 mit 17 neuen Erfolgskriterien, vor allem für mobile Nutzerinnen und Nutzer, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Menschen mit Sehschwäche. Im Oktober 2023 veröffentlichte das W3C WCAG 2.2 als neue stabile Fassung mit neun weiteren Erfolgskriterien. Alle Erfolgskriterien der WCAG 2.0 blieben dabei erhalten. Für ältere Prüfberichte, die sich auf WCAG 2.0 beziehen, ist die Fassung historisch relevant; für aktuelle Prüfungen gilt WCAG 2.2.

Häufige Fragen zu WCAG 2.0

Was bedeuten die Konformitätsstufen A, AA und AAA?

Stufe A ist die Mindestanforderung, Stufe AA der in der Praxis am häufigsten geforderte Standard und Stufe AAA die höchste Anforderungsstufe. Für gesetzliche Vorgaben wie die BITV 2.0 ist in der Regel Stufe AA maßgeblich. Stufe AAA wird oft nur als Empfehlung formuliert, weil sie nicht für alle Inhalte vollständig erreichbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.0 und WCAG 2.2?

WCAG 2.2 enthält alle Erfolgskriterien der WCAG 2.0, erweitert um 17 neue Kriterien aus WCAG 2.1 und neun weitere aus WCAG 2.2. WCAG 2.0 ist damit eine Teilmenge der aktuellen Fassung. Für neue Projekte sollte deshalb immer WCAG 2.2 als Maßstab genutzt werden.

Ist WCAG 2.0 noch gültig?

Als Spezifikation ist WCAG 2.0 weiterhin zugänglich und für historische Prüfberichte relevant. Als aktueller Standard gilt aber WCAG 2.2. Wer heute eine Prüfung durchführt oder ein neues Angebot umsetzt, orientiert sich an WCAG 2.2.

Offizielle Quellen