EN 301 549: Einstellungen & Autorenwerkzeuge (Kapitel 11)
Kapitel 11 der EN 301 549 (V3.2.1) beschreibt Barrierefreiheitsanforderungen für Software, also für Benutzeroberflächen von Desktop-Anwendungen, mobilen Apps und anderer nicht-webbasierter Software. Im Mittelpunkt steht, dass die Softwareoberfläche selbst wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Darüber hinaus enthält Kapitel 11 Anforderungen an die Interoperabilität mit Hilfstechnologien sowie an Autorenwerkzeuge, die barrierefreie Inhalte erzeugen und Barrierefreiheitsinformationen erhalten sollen.
Was regelt Kapitel 11
Kapitel 11 „Software" enthält insbesondere folgende Anforderungen:
- Barrierefreie Softwareoberflächen: Die Anforderungen aus den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit werden auf Softwareoberflächen übertragen, damit Informationen, Steuerelemente und Zustände für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind.
- Interoperabilität mit Hilfstechnologien: Software muss Informationen wie Name, Rolle, Wert, Zustand und Änderungen über die barrierefreien Schnittstellen des Betriebssystems bereitstellen, damit Screenreader und andere Hilfstechnologien zuverlässig damit arbeiten können.
- Geschlossene Funktionalität und Accessibility Services: Wenn Software in geschlossenen Umgebungen ausgeführt wird, müssen dort definierte Funktionen dennoch barrierefrei erreichbar sein und vorhandene Accessibility Services genutzt oder bereitgestellt werden.
- Dokumentierte Nutzung von Barrierefreiheitsfunktionen: Software muss ihre Barrierefreiheitsfunktionen dokumentieren und sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer diese Funktionen steuern können, ohne dass sie durch andere Funktionen beeinträchtigt oder deaktiviert werden.
- Nutzerpräferenzen: Einstellungen zur Barrierefreiheit – etwa für Schriftgröße, Kontrast oder Eingabemethoden – sollen berücksichtigt und soweit möglich durch die Software respektiert werden.
- Autorenwerkzeuge: Software, mit der Inhalte erzeugt oder bearbeitet werden, muss die Erstellung zugänglicher Inhalte unterstützen, Barrierefreiheitsinformationen bei Transformationen erhalten und Werkzeuge zur Reparatur von Barrierefreiheitsproblemen sowie geeignete Vorlagen bereitstellen.
Autorenwerkzeuge und Barrierefreiheit
Unter Autorenwerkzeugen versteht die EN 301 549 Software, mit der Inhalte erstellt, bearbeitet oder veröffentlicht werden, etwa CMS, Office-Programme oder E-Learning-Autorenwerkzeuge. Solche Werkzeuge sollen die Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen, indem sie geeignete Inhaltsformate anbieten, Barrierefreiheitsinformationen bei Konvertierungen oder Exporten erhalten und bei der Korrektur typischer Barrieren helfen. Vorlagen sollen so gestaltet sein, dass sie eine barrierefreie Struktur nahelegen, statt Hindernisse zu erzeugen.
Für wen ist Kapitel 11 relevant
Kapitel 11 ist für alle Organisationen relevant, die Software entwickeln, bereitstellen oder beschaffen. Dazu gehören Softwarehersteller, CMS-Anbieterinnen, App-Entwicklerinnen sowie öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die Software im Rahmen von Vergaben einsetzen. Wer Software konzipiert oder auswählt, sollte prüfen, ob sowohl die Bedienoberfläche als auch gegebenenfalls enthaltene Autorenfunktionen den Anforderungen aus Kapitel 11 entsprechen.
Häufige Fragen zu Kapitel 11
Gilt Kapitel 11 auch für Web-Applikationen?
Kapitel 11 richtet sich primär an nicht-webbasierte Software, also an Anwendungen, die als Desktop-Programm oder mobile App ausgeführt werden. Web-Applikationen fallen in erster Linie unter Kapitel 9 (Web), können aber zusätzlich Aspekte aus Kapitel 11 betreffen, wenn sie beispielsweise eng mit Betriebssystemfunktionen oder Autorenwerkzeugen verzahnt sind.
Was bedeutet es, wenn ein CMS barrierefrei sein muss?
Ein barrierefreies CMS muss zum einen eine zugängliche Benutzeroberfläche bereitstellen, damit Redakteurinnen und Redakteure mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen das System bedienen können. Zum anderen soll das CMS Funktionen anbieten, die die Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen – etwa durch geeignete Inhaltsmodelle, den Erhalt von Barrierefreiheitsinformationen bei Exporten und Hilfen zur Korrektur typischer Barrieren in Seiten- oder Dokumentvorlagen.