Gesetzliche Rahmenbedingungen
Seit dem 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Zusammenhang mit der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) in Kraft. Nach Art. 10 BehiV müssen Internetangebote des Bundes explizit so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen diese barrierefrei nutzen können.Die Verordnung sieht vor, dass die Bundeskanzlei und der Informatikrat Bund für die Verwaltungseinheiten nach Art. 2 Abs. 1 RVOG die dazu notwendigen Richtlinien erlassen. Diese Richtlinien werden regelmässig dem neuesten technischen Stand angepasst.Die gesetzlichen Regelungen finden sie in den Verwaltungsrichtlinien P028.
Alle Websites des Bundes müssen den Konformitätsbedingungen gemäss WCAG 2.0 entsprechen (vgl. 2.1) und die Konformitätsstufe AA erreichen.
Kantone und Gemeinden
Für die Kantone und Gemeinden fehlen zurzeit noch konkrete Richtlinien und Standards für die Umsetzung des BehIG im Bereich Accessibility. Deswegen wurde auf Initiative der Stiftung «Zugang für alle» innerhalb der Schweizerischen Standardiesierungsorganisation eCH der Accessibility-Standard eCH-0059 erarbeitet und verabschiedet.
Unterschied zur BITV 2.0
Die meisten Unterschiede zwischen der WCAG 2.0 und der deutschen BITV 2.0 Verordnung liegen fast ausschließlich in den zusätzlichen Regelungen für Behörden der Bundesverwaltung. Die BITV 2.0 fordert für diese, dass "zentrale Navigations- und Einstiegsangebote" die Anforderungen der Priorität 2 (entspricht Level AAA der WCAG 2.0) erfüllen sollen, und dass zusätzlich die Startseite einer Behörde im Sinne von §7 des Behindertengleichstellungsgesetzes die Anforderungen der Anlage 2 der BITV erfüllen muss.
Andere Anbieter, die die deutsche BITV erfüllen möchten, sind von diesen zusätzlichen Regelungen nicht betroffen. Für sie gelten die Anforderungen der Anlage 1, die im Großen und Ganzen dem Konformitätslevel AA der WCAG 2.0 entsprechen.
Die BITV 2.0 verschärft die Regelungen der WCAG 2.0 nur in ganz wenigen Ausnahmen:
- 2.4.8 Standort / 2.4.8 Location
- 2.4.4 Zweck eines Links (im Kontext) / 2.4.4 Link Purpose (In Context)
- 3.1.2 Sprache einzelner Abschnitte / 3.1.2 Language of parts
- 2.4.7 Sichtbarer Fokus / 2.4.7 Focus Visible
Quelle:Unterschiede BITV 2.0 und WCAG 2.0