WCAG 2.2 (2023): Überblick und neue Erfolgskriterien

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 wurden im Oktober 2023 vom W3C veröffentlicht und sind der aktuelle internationale Standard für barrierefreie Webinhalte. Sie erweitern WCAG 2.1 um neun neue Erfolgskriterien und sind rückwärtskompatibel mit WCAG 2.0 und 2.1. Die BITV 2.0 verweist noch auf WCAG 2.1 als Bezugsbasis, WCAG 2.2 ist aber der Stand der Technik. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025.

Geltungsbereich: WCAG 2.2 ist der aktuelle internationale Standard für barrierefreie Webinhalte. Die BITV 2.0 verweist noch auf WCAG 2.1 – WCAG 2.2 ist aber der Stand der Technik. Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Was ist WCAG 2.2

WCAG 2.2 wurde im Oktober 2023 vom W3C als neue stabile Empfehlung veröffentlicht und löst WCAG 2.1 als aktuellen Stand ab. Die Spezifikation enthält neun neue Erfolgskriterien, die vor allem die Zugänglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer mit kognitiven oder Lernbehinderungen, mit Sehschwäche und mit Behinderungen beim Bedienen mobiler Geräte verbessern. Wer WCAG 2.2 erfüllt, erfüllt damit zugleich auch WCAG 2.0 und WCAG 2.1, weil alle bisherigen Kriterien erhalten geblieben sind.

Die 9 neuen Erfolgskriterien

  • 2.4.11 Fokus nicht verdeckt – Minimum (AA): Der Tastaturfokus-Indikator ist nicht vollständig von anderen Inhalten verdeckt.
  • 2.4.12 Fokus nicht verdeckt – Erweitert (AAA): Der Tastaturfokus-Indikator ist zu keinem Teil von anderen Inhalten verdeckt.
  • 2.4.13 Fokusdarstellung (AAA): Der Fokusindikator hat eine ausreichende Größe und einen ausreichenden Kontrast, damit er gut sichtbar ist.
  • 2.5.7 Ziehbewegungen (AA): Funktionen, die Ziehbewegungen erfordern, bieten auch eine alternative Bedienung ohne Ziehen an.
  • 2.5.8 Zielgröße – Minimum (AA): Bedienelemente haben eine Mindestgröße von 24 × 24 CSS-Pixeln, soweit keine Ausnahme gilt.
  • 3.2.6 Konsistente Hilfe (A): Hilfemechanismen wie Kontaktdaten oder Chatfunktionen erscheinen konsistent an der gleichen relativen Position.
  • 3.3.7 Redundante Eingabe (A): Bereits eingegebene Informationen werden vorausgefüllt oder stehen zur Auswahl, wenn sie im selben Prozess erneut benötigt werden.
  • 3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung – Minimum (AA): Authentifizierungsprozesse erfordern keine kognitive Funktionstests wie das Lösen von Rätseln oder Abtippen von Texten, sofern keine Ausnahme gilt.
  • 3.3.9 Barrierefreie Authentifizierung – Erweitert (AAA): Authentifizierung kommt vollständig ohne kognitive Funktionstests aus.

Was gestrichen wurde

Das Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse wurde in WCAG 2.2 als obsolet markiert und entfernt. Der Grund ist, dass aktuelle Hilfstechnologien und Browser solche Parsing-Fehler inzwischen eigenständig und einheitlich behandeln, sodass das Kriterium in der Praxis keine eigenständige Schutzwirkung mehr hatte. Wer nach WCAG 2.0 oder 2.1 prüft, muss 4.1.1 weiterhin testen und dokumentieren.

WCAG 2.2 und BITV 2.0

Die BITV 2.0 in der Fassung von 2019 verweist inhaltlich auf WCAG 2.1. WCAG 2.2 ist jedoch der aktuelle Stand der Technik und wird vom W3C für alle neuen Projekte empfohlen, auch wenn die formale Bezugsbasis einer Verordnung noch auf WCAG 2.1 verweist. EN 301 549 V3.2.1 verweist ebenfalls auf WCAG 2.1 als normativen Bestandteil; eine Aktualisierung auf WCAG 2.2 ist in einer künftigen Version zu erwarten. Wer heute nach BITV 2.0 prüft, orientiert sich in der Praxis bereits häufig an WCAG 2.2.

Konformitätsstufen A, AA und AAA

WCAG 2.2 verwendet dasselbe Konformitätsmodell wie WCAG 2.0. Stufe A ist die Mindestanforderung, Stufe AA der in der Praxis und für gesetzliche Vorgaben wie BITV 2.0 am häufigsten geforderte Standard. Stufe AAA stellt die höchste Anforderung und ist nicht für alle Inhalte vollständig erreichbar; sie wird deshalb in der Regel nur als Empfehlung formuliert.

Häufige Fragen zu WCAG 2.2

Was ist neu in WCAG 2.2 gegenüber WCAG 2.1?

WCAG 2.2 enthält neun neue Erfolgskriterien, die vor allem die Bedienbarkeit per Tastatur und Zeigereingabe, barrierefreie Authentifizierung und konsistente Hilfemechanismen verbessern. Gleichzeitig wurde das Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse als obsolet entfernt. Alle anderen Kriterien aus WCAG 2.1 bleiben unverändert erhalten.

Muss ich jetzt von WCAG 2.1 auf WCAG 2.2 umsteigen?

Eine formale gesetzliche Pflicht zum Umstieg besteht in Deutschland nicht, solange die BITV 2.0 noch auf WCAG 2.1 verweist. Das W3C empfiehlt aber, WCAG 2.2 als neues Konformitätsziel zu nutzen, auch wenn formale Vorgaben noch auf WCAG 2.1 beruhen. Wer heute neu entwickelt oder prüft, sollte WCAG 2.2 als Maßstab nehmen.

Wie hängen WCAG 2.2 und BITV 2.0 zusammen?

Die BITV 2.0 (2019) basiert auf WCAG 2.1, die als technischer Maßstab in Anlage 1 eingeflossen ist. WCAG 2.2 ist die Weiterentwicklung und der aktuelle Stand – die BITV-Verordnung selbst wurde bisher nicht aktualisiert. In der Praxis orientieren sich Prüfungen zunehmend an WCAG 2.2.

Offizielle Quellen